Übersicht der Grunderwerbsteuer in den einzelnen Ländern

Grunderwerbsteuer in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt.

Sie ist in den einzelnen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen unterschiedlich.

Seit dem 01. September 2006 dürfen die einzelnen Bundesländer einen höheren Grunderwerbsteuersatz festlegen. Vorher betrug er  einheitlich 3,5%. Von der Möglichkeit den Steuersatz zu erhöhen, machten zunächst nur Berlin und Hamburg Gebrauch. Doch nun ziehen fast alle Bundesländer nach und haben ihre Grunderwerbsteuersätze auf 4,5 bis 5,0% erhöht bzw. beabsichtigen, dies zu tun. Nur Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen planen bisher keine Anhebung der Steuersätze.

Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können.

Übersicht Grunderwerbsteuer in Deutschland

Bundesland GrESt-Satz gültig
Baden-Württemberg 5,0% ab 05.11.2011
Bayern 3,5%  
Berlin 4,5% ab 01.01.2007
Brandenburg 5,0% ab 01.01.2011
Bremen 4,5% ab 01.01.2011
Hamburg 4,5% ab 01.01.2009
Hessen 3,5%  
Mecklenburg-Vorpommern 3,5%  
Niedersachsen 4,5% ab 01.01.2011
Nordrhein-Westfalen 5,0% ab 01.10.2011
Rheinland-Pfalz 5,0% ab 01.03.2012
Saarland 4,0% ab 01.01.2011
Sachsen 3,5%  
Sachsen-Anhalt 4,5% ab 01.03.2010
Schleswig-Holstein 5,0% ab 01.01.2012
Thüringen 5,0% ab 07.04.2011

Grunderwerbsteuer in Österreich

Die Grunderwerbsteuer besteuert Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

Sie beträgt grundsätzlich 3,5 %, bei nahen Angehörigen 2 % von der Gegenleistung. Rechtsgrundlage für die Steuer ist das Grunderwerbsteuergesetz 1987.

Die Grunderwerbsteuer in Österreich ist eine zwischen Bund (4 %) und Gemeinden (96 %) geteilte Abgabe.

Grunderbsteuer oder Handänderungssteuer in der Schweiz

Die Grunderwerbsteuer bzw. (sogenannte) Handänderungssteuer ist eine Abgabe, die in der Schweiz anlässlich eines Grundstückerwerbs erhoben wird und kantonal geregelt ist. Mit ihr wird der Wechsel der Verfügungsmacht über ein Grundstück besteuert. Als steuerpflichtige Handänderung gelten insbesondere der Eigentumsübergang an einem Grundstück und der Übertrag der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück (Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft).
Da diese Abgabe kantonal geregelt ist, existiert für jeden Kanton eine eigene Vorschrift. Nur schon allein der Begriff "Handänderungssteuer" ist rein formal juristisch nicht überall angebracht. So ist beispielsweise in den Kantonen Uri, Glarus, Zug und Schaffhausen von einer reinen "Grundbuchgebühr" die Rede. Eine solche dient rechtlich gesehen der reinen Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes.

Andere Kantone erheben die Handänderungssteuer als Gemengsteuer: Elemente einer Gebühr zur Kostendeckung werden mit Elementen einer Steuer zur Erzielung von Einnahmen kombiniert.

Die Kantone Zürich und Schwyz erheben keine Handänderungssteuer oder vergleichbare Gebühren.

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