Zur Realisierung von innerstädtischen Einzelhandelsprojekten werden in Städten ab 40.000 Einwohnern Grundstücke mit und ohne Bestandsbebauung gesucht.
Für eine Shopping Center Entwicklung ist eine zusammenhängende Grundstücksfläche von mindestens 5.000 m² notwendig. Dies kann gegebenenfalls durch Arrondierung mit weiteren Grundstücken erreicht werden.
Ein Anschluss an die 1A-Lage, wie zum Beispiel die Fußgängerzone muss gegeben sein.
Lagen im Spannungsfeld zwischen Bahnhöfen / Busbahnhöfen und der Innenstadt mit entsprechender Passantenfrequenz sind ebenso gut geeignet.
Die Geselleschaft ist ebenfalls am Erwerb von größeren Geschäftshäusern, Möbelhäusern und Kaufhäusern in sehr guten Innenstadtlagen interessiert, die vorzugsweise als Kern einer größeren Entwicklungsmaßnahme, aber auch als Solitärprojekt betrachtet werden.
Grundsätzlich wird für größere Projektentwicklungen eine ausreichend lange Vorlaufzeitbenötigen benötigt.
Es ist daher wichtig, für die Grundstücke einen notariellen Kaufvertrag mit vorgeschalteter Option und angemessener Laufzeit zu erhalten.
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